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Die richtigen Weichen stellen

Rechtliche Grundlagen der kommunalen Wärmeplanung – Was gilt jetzt?

Die kommunale Wärmewende beruht auf rechtlichen Rahmenbedingungen, auf europäischer, nationaler, landes- sowie auf kommunaler Ebene. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes bildet seit 01. Januar 2024 den bundeseinheitlichen Rahmen für die kommunale Wärmeplanung, der durch die bestehenden und künftigen landesrechtlichen Regelungen, wie z. B. dem Hessischen Energiegesetz, flankiert werden.

Erfahren Sie hier, welche Regelungen aktuell gelten und welche Rahmenbedingen Sie für Ihre kommunale Wärmeplanung berücksichtigen müssen.

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Beginnen Sie jetzt Ihre Wärmeplanung nach den WPG-Anforderungen

Das Gesetz beinhaltet eine verpflichtende Vorgabe zur Erstellung und Aktualisierung eines Wärmeplans in einem Turnus von 5 Jahren. Diese Pflicht erstreckt sich auf Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, für die bis zum 30. Juni 2026 ein Wärmeplan vorliegen muss, als auch auf Gemeindegebiete mit 100.000 oder weniger Einwohnerinnen und Einwohner, für die bis zum 30. Juni 2028 ein Wärmeplan vorliegen muss.

Das WPG macht es kleinen Kommunen leichter: Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind vereinfachte Verfahren erlaubt. Noch besser: Mehrere Kommunen können zusammen eine gemeinsame Planung starten – im sogenannten Konvoi-Verfahren. Zudem ermöglicht das WPG den Ländern eigene Regelungen für ein vereinfachtes Verfahren für Kommunen unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zu erlassen. Außerdem können die Länder die interkommunale Wärmeplanung, also die gemeinsame Planerstellung mehrerer Kommunen, ermöglichen. So wird Zusammenarbeit gefördert und die Energiewende gemeinsam vorangetrieben!

Vor 2024 freiwillig begonnene Wärmepläne, die mit den Anforderungen des WPG im Wesentlichen vergleichbar sind, müssen bis zum 30. Juni 2026 veröffentlicht werden, um Bestandsschutz zu genießen.

Für Wärmepläne nach dem (Hessischen Energiegesetz) HEG gilt dieser Schutz, sofern diese bis zum 30. Juni 2026/2028 veröffentlicht werden. Im Rahmen der Fortschreibung der Wärmepläne greifen die Regelungen des WPG. Schon jetzt wird empfohlen, sich an den Vorgaben des WPG zu orientieren.

Windräder
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Gemeinsame Wärmeplanung: Vorteile des Konvoi-Verfahrens

Es ist möglich, dass eine Kommune einen Wärmeplan mit einer oder mehreren Gemeinden im sogenannten Konvoi-Verfahren erarbeitet. Erfahren Sie wie dieses Verfahren zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Kommunen führen kann und wie Sie mit einem geringeren Aufwand Aufgaben und dadurch Kosten verringern können.

Wir haben für Sie wichtige Einblicke in das Konvoi-Verfahren aufbereitet.

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Klimaneutral bis 2045: mit dem Hessischen Energiesetz (HEG)

Hessen will bis 2045 klimaneutral sein! Das Hessische Energiegesetz (§ 13 HEG) verpflichtet in § 13 alle hessischen Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ab dem 29. November 2023 zur kommunalen Wärmeplanung und das Land Hessen stellt dafür Konnexitäts­zahlungen bereit.

Weitere wichtige Vorgaben in Bezug auf die Energie- und Wärmewende aus dem HEG sind unter anderem:

  • Wärmenetzbetreiberinnen und -betreiber müssen den Anteil erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme bis 2030 auf mindestens 30 Prozent steigern.
  • Erhöhung der energetischen Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 bis 3 Prozent pro Jahr.
  • Für landeseigene Neubauten und Bestandsgebäude gibt es eine Photovoltaik-Pflicht.

So wird Hessen Schritt für Schritt klimafreundlich!

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Gebäudeenergiegesetz (GEG): Neue Vorgaben für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäude

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde am 1. Januar 2024 novelliert und bringt neue Energieeffizienzstandards für Neubauten mit sich. Das GEG enthält Anforderungen für die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien.

Ab dem Stichtag für die Fertigstellung der Wärmepläne (30. Juni 2026 bzw. 2028) gilt grundsätzlich: Neu eingebaute Heizungen müssen vorbehaltlich etwaiger Übergangsfristen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme nutzen. Das bedeutet: Mehr saubere Energie in unseren Gebäuden und ein großer Schritt in Richtung mehr Klimaschutz!

Inwieweit ist Ihre Kommune von den Gesetzgebungen betroffen?

In unserem FAQ zur kommunalen Wärmeplanung beantworten wir Ihnen die wichtigen Fragen zu diesem und anderen Themenschwerpunkten.

Bleiben Sie informiert und gestalten Sie die Zukunft Ihrer Kommune aktiv!

Mit der kommunalen Wärmeplanung die Energiewende vorantreiben

Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten und Vorteile der kommunalen Wärmeplanung in Hessen und entdecken Sie, wie Ihre Kommune durch strategische Planung und gezielte Maßnahmen zur Wärmewende beitragen kann.

  • Beratung
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    Von der Idee bis zur Umsetzung: Das Land Hessen und der Bund bieten maßgeschneiderte Förderprogramme sowie Unterstützungsangebote (z.B. Förderung Energieberatung), um Ihre Kommune auf dem Weg zur klimafreundlichen Wärmeversorgung zu unterstützen.

  • Die kommunale Wärmeplanung ist komplex, aber mit dem richtigen Leitfaden wird sie überschaubarer. Sie erhalten eine strukturierte Übersicht der wesentlichen Aufgaben der Wärmeplanung. Entdecken Sie praktische Handlungsaufforderungen und nützliche Tipps, die Ihnen den Weg zur klimafreundlichen Energieversorgung erleichtern.

  • Heizungsventile mit Temperaturanzeige zur Kontrolle der Wassertemperatur.
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    Die Wärmewende ist das zentrale Ziel der kommunalen Wärmeplanung in Hessen und setzt auf Energieeffizienzmaßnahmen sowie dem Ausbau erneuerbarer Energien. Kommunen können durch eine umfassende Planung und die Einbindung von wichtigen Akteurinnen und Akteure dieses Ziel gemeinsam erreichen.