Politik und Verwaltungshandeln
zur Steuerung der Wärmeplanung
Technische Schritte
auf dem Weg zum Wärmeplan
Beteiligung
lokaler Akteurinnen und Akteure sowie der Bürgerschaft
Schritt 6: Den Plan verstetigen und evaluieren
Maßnahmenumsetzung beschließen – Finanzierung und Betreibermodell festlegen sowie Fördermittel beantragen
Von der Theorie zur Praxis: Maßnahmen und Projekte anstoßen
In der Umsetzungsplanung legt die Kommune die nächsten Schritte und die finanzielle sowie personelle Ausstattung fest. Da, wo es nötig ist, werden Stellen geschaffen und Beschlüsse gefasst.
So kann die Kommune den Wärmeplan realisieren:
Maßnahmen in der Bauleitplanung festschreiben, z. B. durch Vorranggebiete
Eigene Liegenschaften als Vorreiter an den Start bringen
Vorgesehene Maßnahmen durch Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsanalysen untermauern
Städtebauliche und privatrechtliche Verträge abschließen
Kommunale Fördertöpfe für Unternehmen schaffen
Bürgerinnen und Bürger über landes- und bundesweite Förderprogramme informieren, die Anreize schaffen, in Effizienzmaßnahmen zu investieren
Entscheiden, welches Betreibermodell am besten passt, falls ein neues Wärmenetz gebaut oder ein bestehendes Netz erweitert werden soll.
Informationen über Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Maßnahmen finden Sie hier.
Mögliche Kooperationsformen für die Maßnahmenumsetzung
Energiegenossenschaft (eG):
Die Gründung einer Genossenschaft ist mit hohem Aufwand verbunden, kann aber eine gute Möglichkeit darstellen, Bürgerinnen und Bürger gezielt in die Gestaltung, die Finanzierung und die Umsetzung der Maßnahmen einzubinden sowie eine finanzielle Teilhabe zu ermöglichen.
Eingetragener Verein (privatrechtliche Rechtsform):
Ein gemeinnütziger Verein profitiert von Steuererleichterungen und der Möglichkeit, Zuwendungen und Fördermittel zu erhalten. Er reduziert weiterhin die Haftungsrisiken für Mitglieder und Vorstand. Wirtschaftliche Zwecke dürfen dabei jedoch nicht im Vordergrund stehen.
Kommunen können sich gegenseitig Aufgaben übertragen, es wird jedoch keine neue juristische Person geschaffen. Diese Rechtsform ist beschränkt auf Durchführungsvereinbarungen.
Kommunen können sich gegenseitig Aufgaben übertragen, es wird jedoch keine neue juristische Person geschaffen. Diese Rechtsform ist beschränkt auf Durchführungsvereinbarungen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, privatrechtliche Rechtsform):
Eine GmbH eignet sich besonders in Aufgabenfeldern, in denen Kommunen mit privatwirtschaftlichen Unternehmen konkurrieren, wie etwa im Bereich der Abfallwirtschaft.
Zweckverband (öffentliche Rechtsform):
Ein Zweckverband ist vor allem für die Daseinsvorsorge empfehlenswert, z. B. bei der Abwasser- und Wasserversorgung. In der Regel basiert die Arbeit auf freiwilligen Vereinbarungen.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung:
Sie eignet sich, wenn eine Kommune einer anderen eine Aufgabe überträgt und stark differenzierte Leistungs- und Verwaltungskräfte kooperieren.
Verwaltungsgemeinschaft oder Gemeindeverwaltungsverband (öffentliche Rechtsform):
Diese Rechtsform kommt vorwiegend in den Bereichen Flächennutzungsplanung, Abwasserbeseitigung oder auch im Feuerwehr- und Friedhofswesen zum Einsatz.
Die kommunale Arbeitsgemeinschaft:
Anwendung finden kommunale Arbeitsgemeinschaften insbesondere bei der Zusammenarbeit im Kulturbereich (z.B. gemeinsames Kulturbüro), bei Bibliotheken und im Einkauf.
Contractingmodelle (Energieliefercontracting oder Betreibercontracting):
Die Kommune schließt mehrjährige Verträge über Energiedienstleistungen mit privaten Vertragspartnern ab. Dieses Modell ist besonders attraktiv, wenn Eigenmittel fehlen. Contractoren erweisen sich als professionelle Partner bei der Umsetzung komplexer Energielösungen. Nach Ende der Vertragslaufzeit stehen mehrere Optionen zur Auswahl. Eine Verlängerung der Verträge ist in der Regel möglich. Die Kommune kann auch die Anlagen zum Sachzeitwert übernehmen. Eine Neuausschreibung der Leistungen ermöglicht ein neues Vertragsmodell mit langfristiger Planung.
Weitere Informationen sowie einen Leitfaden zum Thema Contracting finden Sie auf dieser Seite.
Wer übernimmt welche Aufgabe?
Projektgruppe und interne Steuerungsgruppe:
Interne Steuerungsgruppe: Erstellt detaillierte Maßnahmen- sowie Umsetzungspläne und bereitet Förderanträge vor und koordiniert deren Einreichung
Projektgruppe: Gibt Feedback zu Maßnahmenplänen und stößt Projekte an
Politische Entscheidungstragende:
Fassen politische Beschlüsse zu Maßnahmen und Betreibermodellen
Informieren die Öffentlichkeit über Fortschritte und Entscheidungen
Externe Akteurinnen und Akteure:
Beraten bei Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsanalysen
Schließen Verträge ab und setzen spezifische Maßnahmen um
Bürgerinnen und Bürger:
Nehmen an Informationsveranstaltungen und Beteiligungsformaten teil
Investieren in Effizienzmaßnahmen und erneuerbare Energien durch Förderprogramme
Handlungsempfehlungen
Starten Sie mit den priorisierten Maßnahmen aus dem Wärmeplan.
Aktivieren Sie Ihr Netzwerk zur lokalen Wärmewende, um die Umsetzung gemeinsam voranzutreiben.
Prüfen Sie welches Betreiber- und Finanzierungsmodell (z.B. kommunale Unternehmen, Contracting, Genossenschaften) für Ihre Maßnahme geeignet ist. Informationen zu Betreibermodellen für Wärmenetze finden Sie auf der Seite des KWW.
Definieren Sie frühzeitig die verantwortlichen Stellen für die einzelnen Maßnahmen. Klären Sie, welche Maßnahmen federführend durch die Kommune, die kommunalen Unternehmen oder Dritte umgesetzt werden. Stellen Sie dabei sicher, dass ausreichend personelle Ressourcen vorhanden sind.
Nutzen Sie kommunale Steuerungsinstrumente und fassen Sie nötige Beschlüsse, um die Umsetzung der Maßnahmen des Wärmeplans sicherzustellen. Über die Bauleitplanung können beispielsweise Flächen gesichert werden.
Planen Sie im kommunalen Haushalt die nötigen Finanzmittel ein. Klären Sie bei Maßnahmen, die von nicht-kommunalen Akteurinnen und Akteuren umgesetzt werden, welche Steuerung oder Unterstützung seitens der Kommune geleistet werden kann. Beantragen Sie Fördermittel. Informationen zu Fördermitteln finden Sie hier.
Informieren Sie die Öffentlichkeit und relevanten Zielgruppen regelmäßig über den Fortschritt der Maßnahmen (z.B. regelmäßige Baustelleninformationen).