Nachdem relevante Stakeholder eingebunden wurden, werden das maßgebliche Umsetzungskonzept und der Wärmeplanentwurf finalisiert. Zur Prüfung der Qualität des Wärmeplans lohnt sich ein Blick in unseren Bericht "Qualitätskriterien für Wärmepläne". Ist der Wärmeplan finalisiert, wird er anschließend wird der Wärmeplan vorgelegt und formal verabschiedet.
Schritt 6: Den Plan verstetigen und evaluieren
Wärmeplan beschließen – politische Gremien entscheiden formal die Umsetzung
Finalisieren des Umsetzungskonzeptes und des Wärmeplanentwurfs
So entscheiden politische Gremien formal die Umsetzung
Jetzt ist die Politik am Zug: Der Wärmeplan wird in das zuständige politische Gremium der Kommune, wie die Gemeindevertretung oder die Stadtverordnetenversammlung, eingebracht. Der Beschluss kann auch als Satzung erfolgen.
Die Stadt Eschwege hat ihren Wärmeplan als erste hessische Kommune beschlossen. Den fertigen Wärmeplan sowie die Beschlussunterlagen finden Sie hier.
Benötigen Sie Inspiration? Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat eine Datenbank zu den veröffentlichten Wärmeplänen in Baden-Württemberg erstellt, die Sie hier abrufen können.
Die kommunale Wärmeplanung ist abgeschlossen?
Dann muss sie in die Wärmepläne-Datenbank des Landes Hessen eingetragen werden. Nach § 3 Abs. 1 der hessischen Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung sind fertige Wärmepläne beim @Regierungspräsidium Darmstadt anzuzeigen und auf der neuen digitalen Plattform zu veröffentlichen.
Ist der Wärmeplan bereits veröffentlicht, aber noch nicht hochgeladen?
Dann wenden Sie sich direkt ans Regierungspräsidium Darmstadt unter waermeplanung@rpda.hessen.de. Dort erhalten Sie einen Registrierungslink zur Datenbank und können den Wärmeplan, die Kennzahlen sowie die Maßnahmen der Umsetzungsstrategie einpflegen.
Die zentrale Datenbank sorgt für Transparenz und macht den Fortschritt der Wärmewende in Hessen sichtbar.
Sie haben darüber hinaus Fragen zur Vorstellung des fertigen Wärmeplans in Ihrer Bürgerschaft oder zum Aufsetzen des Verstetigungsprozesses – dann wenden Sie sich gerne unter waermeplanung@lea-hessen.de an das Team der LEA-Hessen oder werfen Sie einen Blick in unseren Online-Leitfaden: Übersicht / Kommunale Wärmeplanung Hessen.
Wer übernimmt welche Aufgabe?
Interne Steuerungsgruppe:
- Bewertet Stellungnahmen, wägt diese ab und überarbeitet den Entwurf nach der Anhörung
Politische Entscheidungstragende:
- Genehmigen den Wärmeplan endgültig
Externe Akteurinnen und Akteure:
- Können sich zum aktuellen Planungsstand informieren
Bürgerinnen und Bürger:
- Können sich zum aktuellen Planungsstand informieren
Handlungsempfehlungen
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Bewerten Sie die Stellungnahmen und lassen Sie diese ggf. in den Wärmeplan einfließen.
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Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um die Anliegen der Beteiligten zu hören und in den Prozess einzubinden.
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Würdigen Sie die Beiträge von Stakeholdern und der Öffentlichkeit und nutzen Sie diese als treibende Kraft im Prozess.
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Schaffen Sie Transparenz über die nächsten Schritte und verstetigen Sie die Kommunikation mit den Stakeholdern.
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Vermeiden Sie es, den Beschlussprozess ohne ausreichende Abstimmung mit den Stakeholdern voranzutreiben, da dies zu Verzögerungen oder Widerstand führen kann.
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Richten Sie ein Netzwerk ein, das den kontinuierlichen Austausch und die Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Akteurinnen und Akteuren fördert. Ohne regelmäßige Kommunikation und Kooperation kann der Erfolg des Wärmeplans gefährdet sein.