Das Umsetzungskonzept und der Wärmeplanentwurf sollte von den relevanten Akteurinnen und Akteuren evaluiert werden. Ermöglichen Sie ihnen Stellungnahmen abzugeben und bewerten Sie diese.
Eine Übersicht über die zu beteiligenden Akteurinnen und Akteure finden Sie auf der Seite des KWW. Die gesetzliche Grundlage zur Akteursbeteiligung bildet §13 des Wärmeplanungsgesetzes (§13 WPG).